Die 
Gliedertaxe ist eine Tabelle, anhand derer bei vollständigem Verlust 
oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen 
oder sonstiger Körperteile regelmäßig der Invaliditätsgrad 
und damit die Höhe der Invaliditätsentschädigung festgelegt wird. 
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende 
Teilsätze der Tabelle angenommen. Invalidität 
ist nach den Allgemeinen Unfallversicherung - Bedingungen (AUB 94) definiert als 
die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungs-fähigkeit. 
Der Eintritt einer unfallbedingten vollständigen oder teilweisen Invalidität 
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ist Voraussetzung dafür, daß 
eine Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung gezahlt wird. Die Invalidität 
muß spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieses Jahres 
ärztlich festgestellt sein, kann aber in den ersten drei Jahren auf Wunsch 
jährlich neu bestimmt werden. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust 
oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen ausschließlich 
nach der Gliedertaxe bemessen. Unter 
Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, daß das 
in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören 
nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Gams-, 
Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, 
Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, 
Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztier gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung 
für einen Haarwildschaden ist, daß sich das versicherte Fahrzeug bei 
der Kollision in Bewegung befand. Die 
Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung 
(einschließlich Hobbyräume). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, 
Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller, Speicher und Bodenräume, die 
nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Berufsunfähigkeits-Versicherung 
zahlt ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%, wobei derjenige als 
berufsunfähig bezeichnet wird, der dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen 
Beruf auszuüben. Dies gilt auch für anderweitige Beschäftigungen, 
wobei solche die der Ausbildung und den Erfahrungen sowie den Fähigkeiten 
des Versicherungsnehmers nicht angemessen sind, ausscheiden. Lösegeldversicherung: 
Seit einiger Zeit sind solche Versicherungen gegen das Risiko der Entführung 
und Lösegelderpressung auf dem Markt. Die Versicherungsleistung besteht in 
der Bereitstellung des Lösegeldes sowie in der Beratung und Betreuung durch 
Spezialisten. Die Folgekosten können auch versichert werden    Haftung 
auch für Beifahrer!  Unter 
Umständen muss eine Autoversicherung auch dann für einen Schaden nach 
einem Unfall aufkommen, wenn sich der betrunkene Halter von seiner weniger angetrunkenen 
Frau fahren ließ. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte mit diesem 
Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Als Begründung führten die Richter 
an, dass im Gegensatz zum Fahrer der Beifahrer nicht als aktiver Verkehrsteilnehmer 
gilt. Damit unterliegt er auch nicht den Anforderungen, die der Straßenverkehr 
an seine Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit stellt. AZ: OLG Hamm, 20U146/98.   Autofahrer, 
die bei der Fahrt mit einem Handy telefonieren! Autofahrer, 
die bei der Fahrt mit einem Handy telefonieren, können den Versicherungsschutz 
verlieren, wenn sie durch Unaufmerksamkeit während des Telefonierens einen 
Unfall verursachen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden 
(Az.: 9 U 43/00). In dem entscheidenden Fall hatte der Fahrer bei Nebel versucht, 
mit dem Handy seine Frau anzurufen und dabei die Herrschaft über das Fahrzeug 
verloren. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich, den Schaden in Höhe von 
7.500 Euro zu ersetzen. Nach Ansicht des Gerichts habe der Autofahrer den Unfall 
durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, vor allem, weil er wegen der Sichtverhältnisse 
besonders aufmerksam hätte fahren müssen. Nach dem Versicherungs-vertragsgesetz 
kann der Versicherer eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen. 
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