| Betriebshaftpflicht
- Versicherung |
Es
kann schnell passieren, dass Sie für einen Schadenfall haften und zur finanziellen
Verantwortung gezogen werden können. Daher gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung
zur Existenzabsicherung Ihrer Vermögenswerte. Bei vielen neuen Geschäftsgründungen
sind die Banken zur Kreditvergabe nur dann bereits, wenn der Kunde nachweisen
kann, dass er hier entsprechend vorgesorgt hat.
Moralische
Verpflichtung
Nach
der Rechtsprechung hat der Schadenersatz die Funktion der Wiederherstellung des
früheren Zustanden, damit dem Geschädigten kein Nachteil entsteht. Dies
ist leider nicht immer möglich, vor allem wenn es sich um dauerhafte Beeinträchtigungen
der Gesundheit oder des Lebens einer geschädigten Person handelt. Die Zahlung
von Schadenersatzleistungen hat darüber hinaus noch eine Wiedergutmachungsfunktion.
Dies bedeutet, dass eine bleibende Behinderung zwar nicht mehr zurück genommen
werden kann, jedoch durch die Schadenersatzzahlungen dem Geschädigten das
Leben mit dieser Behinderung erleichtert werden soll. Wenn Sie für einen
solchen schweren Schadenfall die Verantwortung tragen ist es ein gutes Gefühl
zu Wissen, das neben Ihrer eigenen Absicherung auch der Geschädigte nicht
mit leeren Händen dasteht. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihnen der Geschädigte
und dessen Familie persönlich bekannt sind, da es sich um einen Ihrer Kunden
oder Mitarbeiter handelt.
Beurteilung
der Sach- und Rechtlage
Nicht
immer ist eine Haftungsfrage ohne weiteres Fachwissen zu klären. Oft bedarf
es Juristen, Sachverständiger oder anderer Experten um zu einem Ergebnis
zu kommen. Ihr Versicherer prüft im Schadenfall für Sie und auf dessen
Kosten, ob die sich gegen Sie richtenden Schaden-ersatzforderungen berechtigt
sind oder nicht. Wenn ja, wird der Versicherer stellvertretend für Sie die
Schadenersatzforderungen begleichen
.
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
Ist
jedoch keine Haftung gegeben, oder nicht in voller Höhe, oder wird die Höhe
der Schadenersatzforderungen angezweifelt, so übernimmt der Versicherer die
Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die Kostenseite einer solchen Schadenabwehr
ist nicht unerheblich.
Ersparter
Zeitaufwand
Ein
weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie sich nicht selbst mit dem Geschädigten
auseinandersetzen müssen. Dies übernimmt der Versicherer für Sie.
Sind Sie Ihrer Schadenmeldepflicht nachgekommen, ist die Sache für Sie erledigt
und Sie können den Geschädigten und andere Forderungsparteien wie Rechtsanwälte,
Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und dergleichen an den Versicherer verweisen.
Handelt es sich bei dem Geschädigten um einen Ihrer Kunden, der es nach Ihren
Wünschen auch bleiben sollte, ist eine service-orientierte und schnelle Schadenabwicklung
ein weiteres positives Aushängeschild für Sie.
Steuervorteile
Die
Kosten einer Haftpflichtversicherung gehören zu den allgemeinen Betriebskosten
und Vorsorgeaufwendungen und sind von der Steuer absetzbar.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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