Datenträgerversicherung

 

 

Versicherte Sachen

Daten (maschinenlesbare Informationen), z. B.Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien/Datenbanken, Daten aus serienmäßig hergestellten, betriebsfertigen Programmen sowie diejenigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf denen die vorgenannten Daten gespeichert sind und die vom Benutzer bestimmungsgemäß ausgewechselt werden können, wie z. B.


Magnetwechselplatten,
Magnetbänder
Disketten
CD`s, DVD`s, Wechselplatten

 

Nicht versicherte Sachen

Nicht versichert sind:

Daten, die innerhalb des Arbeitsspeichers der Zentraleinheit gespeichert sind,
Daten aus noch nicht abgeschlossenen Datenverarbeitungsprozessen oder
noch nicht betriebsfertigen Programmen sowie
Datenträger, die vom Benutzer bestimmungsgemäß nicht auswechselbar sind, wie z. B.
Festplatten und Halbleiterspeicher



Umfang der Entschädigung

Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung und die Wiedereingabe der Daten, höchstens jedoch für die manuelle Wiedereingabe aus Buchungsbelegen bzw. damit vergleichbaren Unterlagen oder aus dem Ursprungsprogramm bis zum ablauffähigen Zustand sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung der beschädigten Datenträger, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.

Grenze der Entschädigungsleistung ist die vereinbarte Versicherungssumme.

 

 

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz vorschlagen zu können.


 

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