Versicherte
Sachen Daten
(maschinenlesbare Informationen), z. B.Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien/Datenbanken,
Daten aus serienmäßig hergestellten, betriebsfertigen Programmen sowie
diejenigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen),
auf denen die vorgenannten Daten gespeichert sind und die vom Benutzer bestimmungsgemäß
ausgewechselt werden können, wie z.
B. Magnetwechselplatten, Magnetbänder
Disketten CD`s,
DVD`s, Wechselplatten
Nicht
versicherte Sachen Nicht
versichert sind:
Daten,
die innerhalb des Arbeitsspeichers der Zentraleinheit gespeichert sind, Daten
aus noch nicht abgeschlossenen Datenverarbeitungsprozessen oder noch nicht
betriebsfertigen Programmen sowie Datenträger, die vom Benutzer bestimmungsgemäß
nicht auswechselbar sind, wie z. B. Festplatten und Halbleiterspeicher
Umfang der Entschädigung
Der
Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung und
die Wiedereingabe der Daten, höchstens jedoch für die manuelle Wiedereingabe
aus Buchungsbelegen bzw. damit vergleichbaren Unterlagen oder aus dem Ursprungsprogramm
bis zum ablauffähigen Zustand sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung
der beschädigten Datenträger, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.
Grenze
der Entschädigungsleistung ist die vereinbarte Versicherungssumme.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können.
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