Die
permanent steigenden Kosten im Gesundheitswesen führen dazu, daß die
Beiträge zur Krankenversicherung immer höher werden und die Leistungen
immer mehr eingeschränkt werden. Die Gesundheit ist das höchste Gut
des Menschen! Bei der Wahl der richtigen Gesundheitsvorsorge geht es darum, einen
Weg zu finden, der die eigene Versorgung am besten gewährleistet und auf
Dauer bezahlbar bleibt.
Die
gesetzliche und private Krankenversicherung:
Der
Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt ab 01.01.2011 7,3%, der
Arbeitnehmeranteil 8,2% (2010: AG: 7,0% | AN: 7,9%). Der
Arbeitnehmeranteil ist 0,9% höher als der Arbeitgeberanteil. Aufgrund einer
früheren Krankenversicherungsreform (wirksam am 01.07.2005) wurde festgelegt,
dass die Krankentagegeldversicherung künftig vom Arbeitnehmer allein getragen
werden soll. Der Beitrag für AG ist damals um 0,45% verringert, der Anteil
für den Arbeitnehmer um 0,45% erhöht worden. Deshalb zahlt der Arbeitnehmer
0,9% zur Krankenversicherung mehr als der Arbeitgeber. Der Arbeitgeberzuschuss
wird auf diesem Stand "eingefroren" - künftige Erhöhungen
der Beiträge (auch Zusatzbeiträge) tragen also die Arbeitnehmer allein
! Die gesetzliche Kasse kann ab 01.01.2011 unter erleichterten Bedingungen
auch einen höheren Zusatzbeitrag verlangen, also beispielsweise statt seither
8,00 Euro 60,00 Euro oder auch 80 Euro, wenn dies dann für die Kostendeckung
eben erforderlich ist. Neuer
Höchstbeitrag der Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung: Höchstbeitrag
der Krankenversicherung ab 01.01.2011: 575,44 Euro (2010: 558,75 Euro) Höchstbeitrag
der Pflegepflichtversicherung sinkt minimal: 72,40 Euro (2010: 73,12 Euro) "Kinderlose",
gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen einen leicht gesenkten Satz des Zusatzbeitrages
zur Pflegepflichtversicherung: + 9,28 Euro (2010: + 9,38 Euro) Der
Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.01.2010
für die alten Bundesländer und "neuen" Bundesländer inklusive
Pflegepflichtvers.:
575,44
Euro + 81,68 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 628,43 Euro (ohne Kind)
575,44 Euro + 72,40 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 619,24 Euro (mit
Kind) Maximaler
Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2011: 271,01 Euro (2010: 262,50 Euro) Maximaler
Arbeitnehmeranteil ab 01.01.2011: 304,43 Euro (2010: 290,33 Euro)
Dem
Anteil Arbeitgeber / Arbeitnehmer ist noch 50% des Beitrages zur Pflegepflicht- versicherung
hinzuzurechnen: entweder:
72,40 Euro : 2 = 36,20 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - mit Kind) oder:
81,68 Euro : 2 = 40,84 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - ohne Kind). Die
Berechnung Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung: 15,5% - 0,9% = 14,6
% :2 = 7,3 % aus 3.712,50 Eu = 271,01 Euro
Die
Berechnung Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung: 15,5% + 0,9% = 16,4
% :2 = 8,2 % aus 3.712,50 Eu = 304,43 Euro Summe: 575,44 Euro Für
privat versicherte Arbeitnehmer ist der maximale Arbeitgeberanteil geringer, weil
die *Pflegepflichtversicherung in der PKV günstiger ist und der Arbeitgeber
natürlich hier - wie auch bei den gesetzlich Versicherten nur 50% zum
Beitrag hinzubezahlt und nicht etwa 50% des Beitrages zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Der
Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit
bei einem 40-Jährigen Privatversicherten nur rund 48 Euro, der Höchstbeitrag
in der gesetzlichen aber zwischen 72,40 Euro und 81,68 Euro. Die
Rechnung Arbeitnehmeranteil: 304,43 plus 50 % des Beitrags zur Pflegepflicht-
versicherung in der PKV. Je nach Alter sind das dann zusammen ca. 330,- Euro. Welche
Leistungen versichert eine Krankenzusatzversicherung ?
Sie können unterschiedliche Leistungen kombinieren, um sich so Ihren individuellen
Versicherungsschutz zusammenzustellen. Die private Krankenzusatzversicherung können
Sie für die folgenden Behandlungs- und Leistungsbereiche abschließen:
Ambulant Zahnersatz stationäre
Behandlung Krankentagegeld Krankenhaustagegeld Pflegegeld Auslandsreise-Krankenversicherung
Auslandsreise
Krankenversicherung:
Diese
Versicherung sollte bei Auslandsreisen in jedem Fall abgeschlossen werden. Sie
übernimmt die Kosten bei Krankheiten und Unfällen, die von der gesetzlichen
Versicherung nicht übernommen werden, mit weltweiter Geltung. Wichtig ist
diese Versicherung für gesetzlich Krankenversicherte, Privatpatienten und
Beihilfeberechtigte besonders im Hinblick auf medizinisch notwendige Rücktransporte
aus dem Ausland: gesetzlich Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte genießen
über ihre Standardversicherung keinen Versicherungsschutz.
Pflegezusatz-Versicherung
Für
Menschen, die heute in Deutschland pflegebedürftig werden, stehen für
häusliche Pflege maximal Euro 664.68 bei stationärer Pflege durch Fachpersonal
maximal Euro 1431.62 zur Verfügung. Ein Pflegeplatz kostet aber, je nach
Region und Betreuungsumfang, zwischen Euro 2556.46 - und Euro 3323.40 Zur Deckung
der Lücke werden zunächst die vorhandenen Mittel des Pflegebedürftigen
herangezogen. Sind diese dann erschöpft, wendet sich der Staat an die nächsten
Familienangehörigen in direkter Linie wie die Ehepartner, Kinder und Eltern.
Pflegezusatz-Versicherung
für Kinder:
Auch
Kinder können pflegebedürftig werden. Aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung
steht nur eine Grundversorgung zur Verfügung (für häusliche Pflege
max. Euro 664.68, bei stationärer Pflege durch Fachpersonal max. Euro 1431.62).
Die Lücke zu den tatsächlich entstehenden Pflegekosten kann über
eine Pflege-Zusatzversicherung geschlossen werden.
Krankenhaustagegeld-Versicherung:
Für
eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit, kann der
entstandene Einkommensverlust über eine Krankentagegeldversicherung aufgefangen
werden. Für Angestellte und Selbständige gilt: Die Tagegelder sollen
für den Krankheitsfall die Lücke zum Netto-Einkommen schließen.
Krankentagegeld: Als
gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer(in) erhalten Sie im Krankheitsfall
für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Nach
42 Tagen endet die Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers, im Anschluss erhalten
Sie statt dessen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld.
Private
Zusatzversicherung:
Wer
auf eine optimale Versorgung beispielsweise während eines Krankenhausaufenthaltes
Wert legt, oder die Erstattung für Zahnersatz erhöhen möchte, kann
hierfür noch eine private Zusatzversicherung abschließen. Die
Zusatzversicherung für stationäre Behandlung: Stationäre
Zusatzversicherungen basieren auf einer Vorleistung der GKV. Wenn Ihre gesetzliche
Krankenversicherung die allgemeinen Krankenhausleistungen übernimmt, können
sie auf dieser Grundlage aufbauen, indem Sie mögliche anfallende Mehrkosten
privat absichern.
Diese
Mehrkosten können dann entstehen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen
wählen: Wahlkrankenhaus Wahlunterbringung Wahlarzt
Gesetzliche
Krankenversicherung Zahnleistungen: Große
Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte - gesetzlich Versicherte
zahlen fast wie Privatpatienten. Der
PKV-Verband teilte mit, dass gesetzlich Versicherte im Jahr 2009 beim Zahnersatz
62 Prozent der Gesamtkosten selbst zahlen mussten. Die gesetzlichen Krankenkassen
trugen nur noch einen Kostenanteil von 38 Prozent. Im Jahr 2004 hat der zu leistende
Selbstzahlerantel dagegen noch bei 42 Prozent gelegen, die Kassen trugen damals
also noch 58 % der Kosten. Kommentar: Das
ist eine klare Aussage aus der Praxis, was die 60 bis 65 % Leistung der gesetzlichen
Kassen für Zahnersatz tatsächlich bedeuten. Der Punkt ist, dass dieser
Prozentsatz nur für die kassenüblichen Leistungen gilt, die überdies
auch durch feste Größen für bestimmte Leistungen gedeckelt sind.
Da die Zahnärzte (wohl nicht zu Unrecht) auf besseres Behandlungsniveau und
besserem Material bestehen, wird im Wesentlichen wie bei einem Privatpatienten
behandelt und berechnet, und die Kasse zahlt nur einen kleineren Anteil von diesem
höheren Behandlungsniveau. Privat
Vollversicherte haben dieses Problem nicht. Auch verstärkt dies das Interesse
für Zahn-Zusatztarife. Ambulante
Zusatzversicherung:
Bei
jeder Reform der GKV wurden die ambulanten Leistungen eingeschränkt. Einige
Leistungen sind komplett aus dem Leistungs-katalog gestrichen worden, bei anderen
wurden Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen eingeführt.
In
den ambulanten Zusatzversicherungstarifen sind Personen versicherbar, die in einer
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland
haben.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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