Versicherungsschutz -
Rund um die Gesundheit

 

Gerd Altmann / pixelio.de

 

Die permanent steigenden Kosten im Gesundheitswesen führen dazu, daß die Beiträge zur Krankenversicherung immer höher werden und die Leistungen immer mehr eingeschränkt werden. Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen! Bei der Wahl der richtigen Gesundheitsvorsorge geht es darum, einen Weg zu finden, der die eigene Versorgung am besten gewährleistet und auf Dauer bezahlbar bleibt.

 

Die gesetzliche und private Krankenversicherung:

Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt ab 01.01.2011 7,3%,
der Arbeitnehmeranteil 8,2% (2010: AG: 7,0% | AN: 7,9%).

Der Arbeitnehmeranteil ist 0,9% höher als der Arbeitgeberanteil. Aufgrund einer früheren Krankenversicherungsreform (wirksam am 01.07.2005) wurde festgelegt, dass die Krankentagegeldversicherung künftig vom Arbeitnehmer allein getragen werden soll. Der Beitrag für AG ist damals um 0,45% verringert, der Anteil für den Arbeitnehmer um 0,45% erhöht worden. Deshalb zahlt der Arbeitnehmer 0,9% zur Krankenversicherung mehr als der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeberzuschuss wird auf diesem Stand "eingefroren" - künftige Erhöhungen der Beiträge (auch Zusatzbeiträge) tragen also die Arbeitnehmer allein !
Die gesetzliche Kasse kann ab 01.01.2011 unter erleichterten Bedingungen auch einen höheren Zusatzbeitrag verlangen, also beispielsweise statt seither 8,00 Euro 60,00 Euro oder auch 80 Euro, wenn dies dann für die Kostendeckung eben erforderlich ist.

Neuer Höchstbeitrag der Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung:

Höchstbeitrag der Krankenversicherung ab 01.01.2011: 575,44 Euro (2010: 558,75 Euro)
Höchstbeitrag der Pflegepflichtversicherung sinkt minimal: 72,40 Euro (2010: 73,12 Euro)

"Kinderlose", gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen einen leicht gesenkten Satz des Zusatzbeitrages zur Pflegepflichtversicherung: + 9,28 Euro (2010: + 9,38 Euro)


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.01.2010 für die alten Bundesländer und "neuen" Bundesländer inklusive Pflegepflichtvers.:

575,44 Euro + 81,68 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 628,43 Euro (ohne Kind) 575,44 Euro + 72,40 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 619,24 Euro (mit Kind)


Maximaler Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2011: 271,01 Euro (2010: 262,50 Euro)
Maximaler Arbeitnehmeranteil ab 01.01.2011: 304,43 Euro (2010: 290,33 Euro)

Dem Anteil Arbeitgeber / Arbeitnehmer ist noch 50% des Beitrages zur Pflegepflicht-
versicherung hinzuzurechnen:

entweder: 72,40 Euro : 2 = 36,20 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - mit Kind)
oder: 81,68 Euro : 2 = 40,84 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - ohne Kind).


Die Berechnung Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung:
15,5% - 0,9% = 14,6 % :2 = 7,3 % aus 3.712,50 Eu = 271,01 Euro

Die Berechnung Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung:
15,5% + 0,9% = 16,4 % :2 = 8,2 % aus 3.712,50 Eu = 304,43 Euro
Summe: 575,44 Euro


Für privat versicherte Arbeitnehmer ist der maximale Arbeitgeberanteil geringer, weil die *Pflegepflichtversicherung in der PKV günstiger ist und der Arbeitgeber natürlich hier - wie
auch bei den gesetzlich Versicherten nur 50% zum Beitrag hinzubezahlt und nicht etwa 50% des Beitrages zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit bei einem 40-Jährigen Privatversicherten nur rund 48 Euro, der Höchstbeitrag in der gesetzlichen aber zwischen 72,40 Euro und 81,68 Euro.

Die Rechnung Arbeitnehmeranteil: 304,43 plus 50 % des Beitrags zur Pflegepflicht- versicherung in der PKV. Je nach Alter sind das dann zusammen ca. 330,- Euro.

 


Welche Leistungen versichert eine Krankenzusatzversicherung ?


Sie können unterschiedliche Leistungen kombinieren, um sich so Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Die private Krankenzusatzversicherung können Sie für die folgenden Behandlungs- und Leistungsbereiche abschließen:

•Ambulant
•Zahnersatz
•stationäre Behandlung
•Krankentagegeld
•Krankenhaustagegeld
•Pflegegeld
•Auslandsreise-Krankenversicherung

 

Auslandsreise Krankenversicherung:

Diese Versicherung sollte bei Auslandsreisen in jedem Fall abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Kosten bei Krankheiten und Unfällen, die von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden, mit weltweiter Geltung. Wichtig ist diese Versicherung für gesetzlich Krankenversicherte, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte besonders im Hinblick auf medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland: gesetzlich Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte genießen über ihre Standardversicherung keinen Versicherungsschutz.

 

Pflegezusatz-Versicherung

Für Menschen, die heute in Deutschland pflegebedürftig werden, stehen für häusliche Pflege maximal Euro 664.68 bei stationärer Pflege durch Fachpersonal maximal Euro 1431.62 zur Verfügung. Ein Pflegeplatz kostet aber, je nach Region und Betreuungsumfang, zwischen Euro 2556.46 - und Euro 3323.40 Zur Deckung der Lücke werden zunächst die vorhandenen Mittel des Pflegebedürftigen herangezogen. Sind diese dann erschöpft, wendet sich der Staat an die nächsten Familienangehörigen in direkter Linie wie die Ehepartner, Kinder und Eltern.

 

Pflegezusatz-Versicherung für Kinder:

Auch Kinder können pflegebedürftig werden. Aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung steht nur eine Grundversorgung zur Verfügung (für häusliche Pflege max. Euro 664.68, bei stationärer Pflege durch Fachpersonal max. Euro 1431.62). Die Lücke zu den tatsächlich entstehenden Pflegekosten kann über eine Pflege-Zusatzversicherung geschlossen werden.

 

Krankenhaustagegeld-Versicherung:

Für eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit, kann der entstandene Einkommensverlust über eine Krankentagegeldversicherung aufgefangen werden. Für Angestellte und Selbständige gilt: Die Tagegelder sollen für den Krankheitsfall die Lücke zum Netto-Einkommen schließen.


Krankentagegeld:


Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer(in) erhalten Sie im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.

Nach 42 Tagen endet die Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers, im Anschluss erhalten Sie statt dessen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld.

Private Zusatzversicherung:

Wer auf eine optimale Versorgung beispielsweise während eines Krankenhausaufenthaltes Wert legt, oder die Erstattung für Zahnersatz erhöhen möchte, kann hierfür noch eine private Zusatzversicherung abschließen.

 

Die Zusatzversicherung für stationäre Behandlung:


Stationäre Zusatzversicherungen basieren auf einer Vorleistung der GKV. Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die allgemeinen Krankenhausleistungen übernimmt, können sie auf dieser Grundlage aufbauen, indem Sie mögliche anfallende Mehrkosten privat absichern.

Diese Mehrkosten können dann entstehen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen wählen:

Wahlkrankenhaus
Wahlunterbringung
Wahlarzt

 

Gesetzliche Krankenversicherung Zahnleistungen:

Große Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte - gesetzlich Versicherte zahlen fast wie Privatpatienten.

Der PKV-Verband teilte mit, dass gesetzlich Versicherte im Jahr 2009 beim Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten selbst zahlen mussten. Die gesetzlichen Krankenkassen trugen nur noch einen Kostenanteil von 38 Prozent. Im Jahr 2004 hat der zu leistende Selbstzahlerantel dagegen noch bei 42 Prozent gelegen, die Kassen trugen damals also noch 58 % der Kosten.

Kommentar:
Das ist eine klare Aussage aus der Praxis, was die 60 bis 65 % Leistung der gesetzlichen Kassen für Zahnersatz tatsächlich bedeuten. Der Punkt ist, dass dieser Prozentsatz nur für die kassenüblichen Leistungen gilt, die überdies auch durch feste Größen für bestimmte Leistungen gedeckelt sind. Da die Zahnärzte (wohl nicht zu Unrecht) auf besseres Behandlungsniveau und besserem Material bestehen, wird im Wesentlichen wie bei einem Privatpatienten behandelt und berechnet, und die Kasse zahlt nur einen kleineren Anteil von diesem höheren Behandlungsniveau.

Privat Vollversicherte haben dieses Problem nicht. Auch verstärkt dies das Interesse für Zahn-Zusatztarife.


Ambulante Zusatzversicherung:

Bei jeder Reform der GKV wurden die ambulanten Leistungen eingeschränkt. Einige Leistungen sind komplett aus dem Leistungs-katalog gestrichen worden, bei anderen wurden Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen eingeführt.

In den ambulanten Zusatzversicherungstarifen sind Personen versicherbar, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.



Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz vorschlagen zu können


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