Versicherungsschutz - Rund

um die Altersvorsorge

 

 

Eine Private Altersvorsorge zu treffen wird immer wichtiger. Es ist davon auszugehen, daß staatliche Renten sowohl bezüglich Alters- als auch Hinterbliebenenversorgung ganz und gar nicht ausreichen, um die Ein-kommenslücken zu schließen. Beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge spielen in erster Linie Renditeüberlegungen und die Bonität der Unternehmen, denen man sein Geld zur Vermögensbildung anvertraut, eine Rolle.


Die private Rentenversicherung ist im Grunde nichts anderes als ein Sparvertrag für das Alter. Jeder, egal ob jemand gesund oder krank ist, kann sie abschließen. Solange man im Berufsleben steht, werden regelmäßige Sparraten geleistet, die das Unternehmen anlegt. Geht man in den Ruhestand, zahlt der Versicherer an den Sparer eine lebenslange Rente. Verstirbt der Sparer, noch ehe er das Rentenalter erreicht hat, erhalten seine Erben die eingezahlten Beträge plus Überschüsse zurück. Bei Tod des Versicherten nach Beginn der Rentenzahlung erhalten die Hinterbliebenen die Rente für eine sogenannten Rentengarantiezeit weiter, sofern eine solche vereinbart wurde. Auch Personen, die einen großen Geldbetrag für das Alter anlegen wollen, können eine sogenannte Sofortrente kaufen. Das heißt, der Versicherte zahlt eine sogenannte Einmalzahlung an die Versicherungs-gesellschaft, die ihm wiederum ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange Rente zahlt. Für diejenigen Leute, die über hohe sonstige Einnahmequellen verfügen ist die private Rentenversicherung besonders interessant, da die ausge-zahlten Privatrenten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Das heißt, wenn jemand mit z.B. 65 Jahren in Rente geht, werden auf lediglich 27% der Rente Steuern entrichtet. Andere Einnahmen werden komplett mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Riester Förderung - wie viel erhalte ich vom Staat dazu?

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen zur Riester Rente?
Um die Höchstzulagen der Riesterförderung zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttogehalts in Ihre Riesteranlage einzahlen. Wenn Sie weniger als vier Prozent aufbringen, verringert sich der Betrag der Riester Förderung anteilig. Außerdem gibt es einen Mindestbeitrag (Sockelbetrag) von 60 € jährlich, den Sie zum Erhalt der Riester-Förderung leisten müssen. Maximal dürfen Sie 2100 € pro Jahr einzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hat sich folgendermaßen entwickelt:

Ab Alleinstehende Ehepaare, mit jeweils eigenen Riester-Vertrag je kindergeldberechtigtes Kind


2002 38 € 76 € 46 €
2004 76 € 152 € 92 €
2006 114 € 228 € 138 €
2008 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)
2010 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)

Wer bekommt die Förderung?

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht jedoch nur für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer

Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bekommen auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police. Auch als Selbstständiger und Freiberufler erhält man die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.


Die Rürup Rente

Steuervorteile für Selbständige und Besserverdiener

Seit 2005 gibt es neben der Riester Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge - die Rürup Rente: Dieses Rentenmodell wird durch Steuervorteile seitens des Staates subventioniert. Die Beiträge einer Rürup Rentenversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar. Im Jahr 2005 können 60 % der Jahresbeiträge, maximal 12.000 Euro, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Satz wird jährlich um 2 % erhöht, so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Beiträge, maximal 20.000 Euro, steuerlich abgesetzt werden können. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe als absetzbar.
In der Auszahlungsphase wird die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 % und steigt ebenfalls jährlich um 2% an, d. h. im Jahre 2040 wird der Steuersatz bei 100 % liegen. Der bei Renteneintritt geltende Steuersatz gilt für die gesamte Rentenzeit.

Die Rürup Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr nur als monatliche Rentenzahlung ausgeschüttet werden. Bei der Rürup Rente besteht im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente kein Kapital-wahlrecht. Der angesparte Betrag muss verrentet werden. Die Rente wird lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist nicht möglich.
Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich einen Hinterbliebenen-versorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis mit einge-schlossen werden. Die Rürup-Rente gilt zusätzlich als “Hartz IV-sicher“, d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit gepfändet werden, bei Selbständigen ist diese Rente auch bei Insolvenz geschützt.


Vermögenswirksame Leistung VWL


Die vermögenswirksame Leistung (vL oder VWL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.

Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.

Steuerrechtliche Einordnung

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.

Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungs-beiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.

 

 

 

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