Tierhaftpflichtversicherung

 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Dies bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen

- unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.

In unbegrenzter Höhe
Mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
Bis zu einer Dauer von 30 Jahren
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz vorschlagen zu können


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