Die
Unfallversicherung deckt gegenüber der Berufsunfähigkeits-Versicherung
nur Unfälle, nicht aber Krankheit ab. Für Personen, die zum Beispiel
wegen erheblicher Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeits-Versicherung ab-schließen
können, bietet der Unfallvertrag zumindest eine Teilabsicherung. Die gesetzliche
Unfallversicherung bietet nur Schutz während der Arbeitszeit, im Freizeitbereich
besteht kein Versicherungsschutz. Allerdings sind die Geldleistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung sehr begrenzt. Die private Unfallversicherung ermöglicht
es zumindestens bei Unfall finanzielle Engpässe zu vermeiden. Dieser Versicherungsschutz
ist preiswert zu erhalten.Die private Unfallversicherung ist eine Versicherung
die bei fest definierten Ereignissen, dem Unfall, eine Leistung in Form einer
Kapitalzahlung oder falls vereinbart einer Unfallrente bietet. Voraussetzung für
eine Leistung ist in der Regel eine sogenannter Invaliditätsgrad, d.h. eine
Einschränkung der körperlichen Fähigkeiten. In Abhängigkeit
von diesem Invaliditätsgrad wird dann eine mögliche Leistung aus der
versicherten Summe errechnet.
Neben diesen typischen Leistungen die durch eine Invalidität entstehen gibt
es noch weitere Einschlüsse wie ein Unfallkrankenhaus-tagegeld, sogenannte
Übergangsleistungen, Todesfallleistungen oder Schmerzensgelder. Ob die Mitversicherung
dieser zusätzlichen Leistungen notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft
werden.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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